HypZert-News: Gerichte können auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter beauftragen
Wie das Landgericht Hechingen in seinem Beschluss vom 19.7.2017 entschied, ist es für Gerichte zulässig, auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter zu
beauftragen. Eine solche Zertifizierung, "ist ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis und diesem gleichzusetzen." begründete das Gericht seine Entscheidung.